Kosten und Finanzierung

Finanzielle Aspekte allgemein

Die Pflege und Betreuung im Alter ist mit erheblichen Kosten verbunden. Was die Grundversicherung nicht übernimmt, geht zu Lasten der Pflegebedürftigen. Die Kosten werden von der Krankenkasse (KVG-Pflege), dem Bewohnenden und der öffentlichen Hand bezahlt. Wie im ambulanten Bereich gehen die Kosten der nichtpflegerischen Leistungen für Hotellerie (Pension, Zimmer, Verpflegung, Wäsche etc.) ebenfalls zu Lasten der Bewohnenden.

 

Kostenträger
Wie in nachstehender Grafik erläutert, werden die Kosten wie folgt gesplittet:

  1. Betreuungskosten: Bewohnende
  2. Pensionskosten: Bewohnende
  3. Übrige (Sach-)Kosten: Bewohnende
  4. Pflegekosten
    Betrag der Krankenkasse
    + Selbstbehalt
    + Restfinanzierung durch Kanton und Gemeinden

Der Kanton Thurgau regelt die Restfinanzierung der Pflegekosten, wobei die Beteiligung der versicherten Person begrenzt ist. Er sorgt dafür, dass wegen eines Aufenthaltes im Pflegeheim in der Regel keine Sozialhilfeabhängigkeit entsteht.

 

Mittel- und Gegenstände / Inkontinenzprodukte
Die Kosten für Mittel und Gegenstände Gruppe B gemäss MiGeL-Liste und Inkontinenzprodukte werden von den Krankenkassen übernommen. Die MiGeL-Produkte Gruppe B werden von unserer Heimärztin verordnet, was wir intern direkt der Krankenkasse zustellen.

Die Inkontinenzprodukte werden bis zu einem Höchstvergütungsbetrag pro Jahr verrechnet. Beträge darüber können dem Bewohner verrechnet werden. Der Hausarzt stellt zusammen mit dem Wohnbereich die Schwere der Inkontinenz fest und verordnet Inkontenenzprodukte, welche ebenfalls intern direkt der Krankenkasse zugestellt werden.

Rechnung
Wir rechnen den Beitrag der Krankenversicherer, die Medikamente der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die Produkte der MiGeL B sowie Inkontinenzmaterialien direkt mit der Krankenkasse ab.

Der Bewohner erhält eine Rechnung, auf welcher der Eigenanteil sowie die Rückforderung des Gemeindeanteils inkl. weitere nicht krankenkassenpflichtige Medikamente ersichtlich sind.

Ein Auszug über die Abrechnung der Krankenkasse wird der Rechnung beigelegt.

Die monatliche Rechnungskopie für die Geltendmachung der Pflegefinanzierung (Anteil Kanton / Gemeinde) muss vom Bewohner selber eingefordert werden.

Ergänzungsleistungsbezüger erhalten von uns die Bestätigung der Heimverwaltung «Beiblatt 2» womit die Neuberechnung der EL beantragt werden kann.

 

Finanzierung
Die Bezahlung der Heimrechnung erfolgt durch den Bewohner oder durch seinen Vertreter. Folgende Kostenbeiträge reduzieren die effektive finanzielle Belastung des Bewohners, soweit ein Anspruch besteht und die Leistungen fristgerecht geltend gemacht und beantragt werden:

  • Normkostenbeitrag von Kanton / Gemeinde gemäss kantonalem Tarif (siehe Taxordnung, Tarifübersicht zu
    - den Pflegetaxen, Kanton / Gemeinde)
    - Gegebenenfalls Hilflosenentschädigung
    - Gegebenenfalls Ergänzungsleistungen

 

Weitere Informationen
Weitere Infos betreffend Finanzierung Ihres Aufenthaltes finden Sie hier:

Für weitere Fragen betreffend Finanzierung eines Heimaufenthalts wenden Sie sich bitte an die AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde oder an eine Beratungsstelle der Pro Senectute Thurgau. Selbstverständlich sind auch wir gerne für Sie da, um Ihnen bei der Orientierung behilflich zu sein.