Vertragsgemeinden

Gemäss Gesetz sind die Gemeinden für die Unterbringung pflegebedürftiger Einwohner zuständig. Zu diesem Zweck haben die Gemeinden Kreuzlingen, Münsterlingen und Bottighofen mit uns einen Vertrag geschlossen. Dabei erhalten die Einwohner der Vertragsgemeinden günstigere Pensionstaxen und wir erhalten eine Defizitgarantie der Gemeinden, die aufgrund unserer solider Finanzen kaum genutzt wird.