b) Sicherheit

  • In der Wohnung integriertes Alarmsystem.
  • Alarmuhr inklusive periodische Kontrolle und
    Wartung.
  • Brandschutzanlage und geschultes internes
    Personal.
  • 24 Std.-Erreichbarkeit einer Pflegeperson. Gemäss kantonaler Vorgaben dürfen sporadische Einsätze im Notfall bis 15 Minuten pro Wohnung monatlich gewährleistet werden. 
  • Sollten Sie pflegebedürftig werden, besteht die Möglichkeit, Spitex-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Bei starker Pflegebedürftigkeit unterstützen wir Sie beim Wechsel in den Bereich Pflege und Betreuung.