b) Sicherheit
- In der Wohnung integriertes Alarmsystem.
- Alarmuhr inklusive periodische Kontrolle und
Wartung. - Brandschutzanlage und geschultes internes
Personal. - 24 Std.-Erreichbarkeit einer Pflegeperson. Gemäss kantonaler Vorgaben dürfen sporadische Einsätze im Notfall bis 15 Minuten pro Wohnung monatlich gewährleistet werden.
- Sollten Sie pflegebedürftig werden, besteht die Möglichkeit, Spitex-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Bei starker Pflegebedürftigkeit unterstützen wir Sie beim Wechsel in den Bereich Pflege und Betreuung.